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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16 (https://dejure.org/2017,52638)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16 (https://dejure.org/2017,52638)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 9 Sa 1537/16 (https://dejure.org/2017,52638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG § 7; GG Art. 19 ; GG Art. 20 ; GG Art. 9
    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • rechtsportal.de

    SokaSiG § 7; GG Art. 19 ; GG Art. 20 ; GG Art. 9
    Verfassungsmäßigkeit des SokaSig

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, juris).

    Unabhängig beabsichtigt der Gesetzgeber für etwa als ähnlich gelagert anzusehender Fällen gemäß dem Entwurf eines 2. SoKaSiG, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (vgl. BT-Drs 18/128510; s. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 166, juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Unabhängig hiervon ergibt sich insoweit aus den zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen für den betreffenden Zeitraum (BAG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 -, juris; BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288) keine andere Rechtslage, weil die jeweiligen Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe nunmehr gemäß dem SokaSiG aufgrund gesetzlicher Grundlage gelten.

    Daneben verwies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, der erste Anschein spreche für die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 89 m.w.N.).

    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, juris).

    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Der Kläger macht geltend, jedenfalls die Allgemeinverbindlicherklärung 2006 sei nach Rücknahme der Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. August 2015, Az. 7 BvL 5007/14, 7 BvL 5008/14 wirksam.

    Da hiernach der geltend gemachte Anspruch gegeben ist, kann dahingestellt bleiben, ob ein Anspruch auch aufgrund einer Nachwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung vom 24. Februar 2006 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in den Fassungen vom 14. Dezember 2004 und vom 15. Dezember 2005 gegeben ist (s. zur Wirksamkeit dieser AVE LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 BvL 5007/14 7 BvL 5008/14 -, juris, rechtskräftig nach Rücknahme der zunächst beim Bundesarbeitsgericht eingelegten Beschwerde; vgl. zu einer möglichen Nachwirkung Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Januar 2017 - 10 Sa 1747/14 -, juris).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG, Urteil vom 06. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, Rn. 395, juris).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, juris).
  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Vergünstigungen können nur dann als Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft werden, wenn sie zum einen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden und zum anderen dem Staat zuzurechnen sind (EuGH, Urteil vom 27. Juni 2017 - C-74/16 -, Rn. 74, juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
    Es bleibt Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 -353, Rn. 60).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2017 - 9 Sa 1537/16 - wird zurückgewiesen.
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